[PDF] Download Wie kann ein Mann ein Ding lieben - das ihm zum Trotze auch denken will?“ Lessing – - Wegbereiter' weiblicher Emanzipation? Kostenlos![[PDF] Download Wie kann ein Mann ein Ding lieben - das ihm zum Trotze auch denken will?“ Lessing – - Wegbereiter' weiblicher Emanzipation? Kostenlos](https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/41wN96-N-SL._SS400_.jpg)
Elena Tresnak wurde 1979 in Lubeck geboren. Ihr Studium der Literatur- und Sprachwissenschaften sowie Padagogik an der Christian-Albrecht-Universitat zu Kiel schloss sie 2007 mit einer Studie zum Thema Weiblichkeitsentwurfe in Gotthold Ephraim Lessings burgerlichen Trauerspielen erfolgreich ab. Fasziniert vom Thema weiblicher Emanzipation in der Literatur promovierte sie 2010 mit einer Untersuchung zu Fontanes Frauenfiguren. Elena Tresnak lebt und arbeitet heute als freiberufliche Lektorin und Autorin in Kiel.' Leseprobe. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten. Textprobe:Kapitel 2; Die Familie im 18. Jahrhundert:2.1; Die Struktur der Familie in Frühaufklárung und Empfindsamkeit:Im 18. Jahrhundert ließ sich ein steigendes Interesse am innerfamiliáren und privat-menschlichen Bereich beobachten; das die bis dato obligaten Themen dramatischer Gestaltung zurückdrángte. Gründe hierfür lagen v.a. in dem verstárkten Einfluss; der dem Bürger im geistigen Leben zukam. Da er durch die starren Stándeschranken vom gesellschaftlich-öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen war; blieb ihm nur der innerfamiliáre; háuslich-private Kreis der Familie; durch den er höchste Erfüllung zu erlangen suchte.Die Familie bildete den Kern des Privatbereiches der bürgerlichen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts und der Bürger begriff sich im Wesentlichen als Privatmann und Familienoberhaupt. In dieser Phase der Aufklárung wurde die Familie als eine rational [ ]; streng geordnete Gemeinschaft [verstanden; E.Tr.]; deren Sinn darin lag; den Mitgliedern sittlichen und materiellen Halt im Leben zu geben. Die Familie sicherte die Existenz der einzelnen Familienmitglieder und diese wiederum hatten ihre Interessen; die keineswegs auch ihre persönlichen Interessen sein mussten; der Familie unterzuordnen.Das Verbundenheitsgefühl innerhalb der Familie basierte in der frühen Periode der Aufklárung auf dem Bewusstsein; den gleichen sittlich sanktionierten Familieninteressen verpflichtet zu sein. Das Leben der bürgerlichen Familie unterlag ergo einer rationalen; durch ihre Existenzerfordernisse bedingten Ordnung; die sich durch ein bestimmtes sittliches Wertesystem ausdrückte. Dieses sittliche Wertesystem ließ sich wiederum in zwei Klassen unterteilen: Auf der einen Seite in die Werte der bürgerlichen Moral; die den Einzelnen an die existenzwichtigen Interessen der Familie banden und für jedes Familienmitglied; unabhángig von dessen Stellung innerhalb der Familie; galten (existenzwichtige Interessen waren beispielsweise ökonomische Sicherheit und sittliche Stabilitát der Familie). Auf der anderen Seite in diejenigen Tugenden; die sich aus der Stellung der Familienmitglieder zueinander und aus ihrer besonderen Funktion im háuslichen Gefüge ableiteten. Dementsprechend ergaben sich für jedes Familienmitglied; abhángig von seiner Stellung im Familienverbund; andere Pflichten; die jedoch alle auf das Gleiche fokussieren: Die absolute Unterordnung jedes Einzelnen unter die gesamt familialen Interessen. Aus diesem Grund konnte es keine wirklichen Kontroversen innerhalb der Familie geben. Kam es dennoch zu einem Interessenkonflikt zwischen dem eigenen Wohl und dem der Familienmitglieder; führte der antizipierte oder auch tatsáchliche Ìbergriff auf das Wohl der anderen zu massiven Schuldgefühlen.Eine Untersuchung der Soziologie der Familie der Aufklárung expliziert deren patriarchalische Organisationsstruktur. Der Hausvater genoss überall; wo er in Erscheinung trat; absolute Autoritát. Er allein reprásentierte die Familie; was von seinen Angehörigen grundsátzlich nicht in Frage gestellt wurde. Die Ehefrau oder Hausmutter war sich der Pflicht der völligen Unterordnung unter den Gatten bewusst. Die Kinder stellten die prinzipielle Berechtigung der hausváterlichen Gewalt ebenso wenig in Frage und auch sittlich verworfenes Verhalten berechtigte die Familienangehörigen nicht; sich über die váterliche Moral hinwegzusetzen. Die Autoritát innerhalb der Familie war nach Alter und Geschlecht abgestuft; sodass die Tochter das schwáchste Glied bildete. Eine Illustration der háuslichen Pflichten; die jedem Familienmitglied aus seiner Rolle im Gefüge der bürgerlich-patriarchalischen Familie zukamen; musste zunáchst von der Person des Hausvaters ausgehen. Dieser lenkte und ordnete die háuslichen Angelegenheiten im Sinne der durch die bürgerliche Moral sittlich sanktionierten Familieninteressen. Die Ausübung hausváterlicher Verfügungsgewalt war für ihn sittliche Pflicht und dem